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Privat versichert

Unternehmer

Gesetzlich versichert

Kostenübernahme

Privat Versicherte (PKV) und Beihilfeberechtigte

Unsere Leistungen werden individuell und indikationsbezogen nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet. Privat Versicherte und/oder Beihilfeberechtigte können die Rechnungen komplett bei ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfe einreichen.

Unternehmen/Mitarbeiter*innen

Unternehmer können Maßnahmen für Gesundheit und Prävention zur Verfügung stellen. Alle Kosten sind dabei für das Unternehmen steuerlich absetzbar. Gemäß § 3 Nr. 34 EStG sind 600,– € pro Jahr/pro Mitarbeiter*innen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Gesetzlich Versicherte (GKV)

Gesetzlich Versicherte bekommen von uns selbstverständlich die gleiche Leistung. Da wir rein privatärztlich tätig sind, ist dies eine Selbstzahler-Leistung. Unsere Preise finden Sie unter „Betriebliches Gesundheitsmanagement“.  Weitere Leistungen gerne auf Anfrage. Grundlage der Berechnung ist hier die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Unsere Abrechnungen erfolgen grundsätzlich nach der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ). Die Ärzte im Preventive Care Center sind privat niedergelassen tätig. Privat Versicherte können Ihre Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung komplett einreichen.

Da wir nicht direkt mit den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abrechnen, sind Sie als Gesetzlich Versicherter bei uns Selbstzahler.

Selbstverständlich machen wir bei unseren medizinischen Leistungen keine Unterschiede zwischen Privatpatienten und Selbstzahlern.

Als Unternehmer erhalten Sie eine neutrale Rechnung zu den Untersuchungen Ihrer Mitarbeiter*innen. Die Ergebnisse besprechen wir aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht ausschließlich direkt mit Ihren Mitarbeitern.

Preise für Selbstzahler und Unternehmen finden Sie unter „Angebote für Unternehmen – Betriebliches Gesundheitsmanagement“