Kostenübernahme
Facharztpraxen im Preventive Care Center
Transparente Abrechnung
Unsere Leistungen werden nachvollziehbar und indikationsbezogen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet – ohne versteckte Kosten.
Gleiche medizinische Qualität für alle
Ob privat versichert oder Selbstzahler – bei uns erhalten alle Patientinnen und Patienten die gleiche hochwertige medizinische Betreuung.
Steuerliche Vorteile für Unternehmen
Gesundheitsleistungen für Mitarbeiterinnen können steuerlich begünstigt sein (bis zu 600 € jährlich pro Mitarbeiterin gemäß § 3 Nr. 34 EStG).
Maximale Planbarkeit
Sie erhalten vorab klare Informationen zu Leistungen und Kosten. So behalten Sie jederzeit die volle Kontrolle.
Flexible Möglichkeiten für Selbstzahler
Auch gesetzlich Versicherte können unsere Leistungen unkompliziert in Anspruch nehmen – ohne Überweisung und ohne Wartezeiten durch Kassenzulassung.
Datenschutz & ärztliche Schweigepflicht
Gerade bei unternehmensfinanzierten Untersuchungen gilt: Medizinische Ergebnisse werden ausschließlich mit den jeweiligen Mitarbeiter*innen persönlich besprochen.
Facharztpraxen im Preventive Care Center
Vorsorge von Kopf bis Fuß

Kostenübernahme
Kostenübernahme
Unsere medizinischen Leistungen werden transparent, individuell und indikationsbezogen auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Die Ärztinnen und Ärzte im Preventive Care Center sind privat niedergelassen. Als Service GmbH stellen wir die organisatorische und administrative Infrastruktur bereit.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kostenübernahme:
Privat Versicherte (PKV) & Beihilfeberechtigte
Unsere Leistungen werden gemäß GOÄ privatärztlich liquidiert.
Privat Versicherte und/oder Beihilfeberechtigte können ihre Rechnung bei ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle einreichen.
Die Erstattung erfolgt abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif und kann vollständig oder anteilig erfolgen.
Wichtiger Hinweis:
Eine Kostenübernahme durch die Versicherung kann nicht garantiert werden. In Einzelfällen kann es zu Eigenanteilen kommen.
Gesetzlich Versicherte (GKV)
Gesetzlich Versicherte erhalten bei uns selbstverständlich die gleiche medizinische Leistung wie Privatpatienten.
Da wir ausschließlich privatärztlich tätig sind und nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, handelt es sich hierbei um Selbstzahler-Leistungen.
Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach GOÄ.
Preise für Selbstzahler finden Sie unter:
„Angebote für Unternehmen – Betriebliches Gesundheitsmanagement“
Weitere Leistungen stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zusammen.
Unternehmen & Mitarbeiter*innen
Unternehmen können Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention für ihre Mitarbeiter*innen übernehmen.
Steuerliche Vorteile
Gesundheitsleistungen können für Unternehmen steuerlich absetzbar sein.
Gemäß § 3 Nr. 34 EStG sind bis zu:
600,– € pro Jahr und Mitarbeiter*in
lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Unternehmen erhalten von uns eine neutrale Rechnung über die durchgeführten Untersuchungen.
Aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht werden individuelle medizinische Ergebnisse ausschließlich direkt mit den jeweiligen Mitarbeiter*innen besprochen.
Preise finden Sie unter:
„Angebote für Unternehmen – Betriebliches Gesundheitsmanagement“
Transparenz & Gleichbehandlung
Selbstverständlich machen wir bei unseren medizinischen Leistungen keinerlei Unterschiede zwischen Privatpatienten und Selbstzahlern.
Unser Anspruch ist eine hochwertige, präventionsorientierte Medizin – unabhängig vom Versicherungsstatus.


